Der StuRa positioniert sich gegen die neue Hochschulpraxis zur Abmeldung von Prüfungen im Krankheitsfall und erstattet Studierenden die durch ärztliche Atteste entstandenen Kosten!
Seit dem 01.10.2019 gilt die neue Verwaltungspraxis an der HTWK Leipzig bei der krankheitsbedingten Prüfungsabmeldung „aus Gründen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit“ (aus: Hinweise zur Prüfungsunfähigkeit der HTWK Leipzig). Dabei dürfen sich Studierende im Krankheitsfall nicht mehr - wie bisher an vielen Fakultäten üblich - mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Prüfungen abmelden. Vielmehr müssen Studierende nun ein ärztliches Attest erbringen, welches die krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit nachweist. Mit diesem Nachweis soll dann der Prüfungsausschuss über den Rücktritt von der Prüfung entscheiden.
Die Änderung der Verwaltungspraxis konnte nicht verhindert werden. Durch die offene Arbeitsweise der Hochschule konnte der StuRa intensiv an der Umsetzung des neuen Verfahrens mitwirken und es dadurch weitaus unkomplizierter und datensparsamer gestalten, wodurch ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Studierenden abgewehrt werden konnte. Dennoch können Ärzt*innen für die Ausstellung des neuen Attest- und Antragsformulars der Hochschule eine Gebühr zwischen 2,33 € und 8,16 € berechnen.
Auf Antrag der Sprecher*innen sowie der Referate Finanzen, Hochschulpolitik, Inklusion und Soziales hat der StuRa sich gegen dieses Verfahren ausgesprochen. Denn eine Krankmeldung bei Prüfungen darf Studierende nicht finanziell belasten! Die geänderte Praxis sorgt dabei nicht nur bei Studierenden für eine höhere Belastung, sondern löst auch einen großen Mehraufwand für die Hochschulverwaltung sowie die Prüfungsausschüsse aus.
Der StuRa ist der Überzeugung, dass eine Krankmeldung bei Prüfungen weiterhin über eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgen soll. Gemeinsam mit der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften soll auf eine gesetzliche Regelung im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz hingewirkt werden. Zudem strebt der StuRa eine hochschulweite Regelung an, welche eine Abmeldung von Prüfungen durch die Studierenden bis zum Prüfungstermin ermöglicht. Dadurch könnten sich Studierende auch während der Prüfungsphase von Prüfungen abmelden, was zu einer enormen Entlastung führen und damit den Lerndruck und Prüfungsstress erheblich reduzieren könnte.
Durch eine Prüfungsabmeldung - insbesondere im Krankheitsfall - verschaffen sich Studierende keine Vorteile, sondern wenden zu befürchtende Nachteile ab.
Krankheiten sind nicht von den Studierenden selbst zu verantworten, sodass auch die Krankmeldung nicht von der finanziellen Lage jeder*s Studierenden abhängig sein darf! Das damit entstehende finanzielle Risiko einer Krankmeldung muss von der Studierendenschaft als Solidargemeinschaft abgefedert werden. Der StuRa fühlt sich im Sinne seiner gesetzlichen Aufgaben verpflichtet, die Kosten für ärztliche Atteste im Krankheitsfall auf Antrag für alle Studierenden zu übernehmen.
Das neue Verfahren zur Erstattung der Kosten für ärztliche Atteste wird auf einer neu eingerichteten Webseite erläutert. Zudem stellt der StuRa ein eigenes Formular zur Beantragung der Rückerstattung im Downloadbereich zur Verfügung. Informiert Euch über das Verfahren und reicht Eure Rechnungen gerne mit dem Antragsformular bei uns ein.
Mit diesem solidarischen Prinzip werden insbesondere finanziell schwächere Studierende unterstützt. Krankheit bei Prüfungen darf keine Frage des Geldbeutels sein - insbesondere nicht in einer solidarischen Studierendenschaft!