Hochschulgruppen
Hochschulgruppen (kurz: HSG) sind Personengruppen von mindestens fünf Personen - hauptsächlich Studierende - die im StuRa besondere Vorteile genießen. Über ihre Anerkennung entscheidet das Plenum auf Grundlage der Richtlinie zur Anerkennung von Hochschulgruppen.