Finanzanträge
Wenn Du ein Projekt oder eine Veranstaltung organisierst, kannst Du dafür eine finanzielle Förderung vom StuRa beantragen. Dafür benötigst Du das Formular „Finanzantrag zur Förderung studentischer Projekte”. Antragsberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person.
Zuerst füllst Du den Antrag aus, unterschreibst ihn und wirfst ihn in unseren Briefkasten vor dem Bür oder sendest ihn uns per Mail an reffin (at) stura.htwk-leipzig.de. An Deinen Antrag kannst Du auch gern eine Projektbeschreibung und eine Kalkulation beifügen. Enthält sie mehr als fünf Ein- oder Ausnahmen, ist eine detaillierte Kalkulation anzuhängen.
Bitte beachte, dass Du Deinen Antrag 10 Tage vor der beschließenden Sitzung einreichen musst. Danach prüft unser*e Referent*in für Finanzen, ob der Antrag zur Sitzung zugelassen werden kann. Zu dieser Sitzung wirst Du über die Mail-Adresse eingeladen, welche Du auf dem Antrag angegeben hast. Bitte komm' zur Sitzung oder schicke eine Vertretungsperson, um den Antrag vorzustellen!
Dann wird Dein Antrag im StuRa-Plenum besprochen und Dir können einige Rückfragen gestellt werden. Danach beschließt das Plenum über die Bewilligung Deines Antrags, der Fördersumme und des Fördergegenstandes. Wenn Dein Finanzantrag bewilligt wurde, hast Du sechs Monate Zeit, um das Geld abzurufen. Dafür reichst Du die Originalbelege bei unserem Referat Finanzen ein. Alles weitere zur Abrechnung besprichst Du mit der*m Referent*in.
Bitte beachte weiterhin die Förderbedingungen auf dem Antragsformular, insbesondere:
- Die Förderung darf nicht der Gewährleistung des Lehrbetriebs an der HTWK Leipzig dienen.
- Die zu fördernde Sache sollte ohne Gewinnerzielungsabsicht geplant werden.
- Du kannst nur Rechnungen über Dinge einreichen, die wirklich Fördergegenstand Deines Antrages waren. Wurde Dir zum Beispiel nur der Fördergegenstand „Fahrtgeld” bewilligt, kannst Du keine Verpflegung bei uns abrechnen.
- Dein Projekt sollte eine angemessen große Zielgruppe ansprechen.