Prüfungsabmeldung im Krankheitsfall
Solidargemeinschaft stärken
Krankheiten sind nicht von den Studierenden selbst zu verantworten, sodass auch die Krankmeldung nicht von der finanziellen Lage jeder*s Studierenden abhängig sein darf! Der StuRa bietet daher jeder*m Studierenden die Möglichkeit, sich die Kosten für ärztliche Atteste bei einer krankheitsbedingten Prüfungsabmeldung erstatten zu lassen.
Erläuterung zur Kostenerstattung
Zur Beantragung der Kostenerstattung von ärztlichen Attesten wird im Downloadbereich der StuRa-Webseite ein Antragsformular zur Verfügung gestellt. Die Originalrechnung der Ärzt*innen ist dem Formular zwingend als Anlage beizufügen! Die Originalrechnung ist die Grundlage für die Erstattung der Kosten aus dem Haushalt der Verfassten Studierendenschaft.
Was muss die Rechnung enthalten?
Die Rechnung sollte die Ausstellung eines Nachweises über die Prüfungsunfähigkeit eindeutig belegen. Das ist beispielsweise gegeben, wenn auf der Rechnung der Verwendungszweck mit „Rücktritt wegen Prüfungsunfähigkeit“ oder „Attest über PU“ angegeben wird. Darauf ist vor allem bei der Ausstellung der Rechnungen bei den Ärzt*innen zu achten!
Wann muss ich das Attest mit einreichen?
Wird aus der Rechnung nicht ersichtlich, welche Leistungen durch die Ärzt*innen berechnet werden - z.B. bei Verwendungszwecken wie „Bescheinigung“ oder „Attest“ - so sind dem StuRa auch die ärztlichen Atteste vorzulegen. Dafür können die Atteste persönlich beim StuRa zur Kenntnisnahme vorgelegt werden oder dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Dies sollte jedoch die Ausnahme darstellen! In jedem Fall werden Kopien von ärztlichen Atteste umgehend nach Kenntnisnahme vernichtet.
Für die Prüfung der Anträge ist das Referat Finanzen verantwortlich. Bei Rückfragen wendet Euch bitte an das Referat Finanzen oder die Sprecher*innen.
Position des StuRa zum neuen Verfahren
Seit dem 01.10.2019 gilt an der HTWK Leipzig eine neue Verwaltungspraxis bei der Prüfungsabmeldung im Krankheitsfall. Zur Glaubhaftmachung der Prüfungsunfähigkeit müssen Studierende anstatt einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nunmehr ein ärztliches Attest erbringen, für dessen Ausstellung Ärzt*innen eine Gebühr zwischen 2,33 € und 8,16 € berechnen können. Auf Grundlage des Nachweises entscheidet der Prüfungsausschuss über den Rücktritt von Prüfungen.
Der StudierendenRat lehnt dieses verkomplizierte Verfahren ab, da eine Krankmeldung bei Prüfungen die Studierenden nicht finanziell belasten darf und fordert weiterhin die Möglichkeit, sich bei Krankheit durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Prüfungen abmelden zu können. Zudem wird eine hochschulweite Regelung angestrebt, welche eine reguläre Abmeldung von Prüfungen bis zum Prüfungstermin ermöglicht und damit zu einer enormen Entlastung führen, sowie den Lerndruck und Prüfungsstress erheblich reduzieren könnte.
Mit einer Prüfungsabmeldung - insbesondere im Krankheitsfall - verschaffen sich Studierende keine Vorteile, sondern wenden lediglich zu befürchtende Nachteile ab.
Der StuRa fühlt sich im Sinne seiner gesetzlichen Aufgaben verpflichtet, das finanzielle Risiko einer Krankmeldung durch die Verfasste Studierendenschaft als Solidargemeinschaft abzufedern. Insbesondere finanziell schwächere Studierende sollen mit diesem solidarischen Prinzip unterstützt werden. Denn Krankheit darf keine Frage des Geldbeutels sein!