Studentische Wahlen 2025
Es geht wieder los: Im Januar 2025 finden wieder die studentischen Wahlen an der HTWK Leipzig statt!
Wählt Eure studentischen Vertreter*innen in den FachschaftsRäten, in den Fakultätsräten, im Senat und im Erweiterten Senat für die Amtszeit 2025/26. Die Vertreter*innen werden für ein Jahr gewählt und treten ihr Amt zum Sommersemester 2025 (01. April 2025) an.
Wer wählt eigentlich wen?
FachschaftsRat
Dein FachschaftsRat ist die studentische Interessenvertretung an Deiner Fakultät. Damit ist er das Sprachrohr für alle fakultäts- und studiengangsspezifischen Angelegenheiten und bietet hierfür auch Beratung an. Im FachschaftsRat könnt Ihr Euch konkret in Ämtern wie der Öffentlichkeitsarbeit, Hochschulpolitik, Technik oder Finanzen einbringen - für jede*n ist sicherlich ein spannendes Tätigkeitsfeld dabei.
Werft einen ersten Blick über den Tellerrand Eures Studiums und vernetzt Euch, organisiert tolle Veranstaltungen und Projekte für Eure Kommiliton*innen und wirkt aktiv bei der Gestaltung des studentischen Alltags mit. Ihr werdet schnell erfahren, wie viel man in der Studentischen Selbstverwaltung persönlich dazu lernen und dabei auch viele neue Freundschaften schließen kann.
Fakultätsrat
Dein Fakultätsrat ist das höchste Gremium der Fakultät. Er ist verantwortlich für das Lehrangebot und somit für Deine Studienbedingungen. Professor*innen haben die Mehrheit im Fakultätsrat, trotzdem ist die studentische Stimme dort enorm wichtig! Hier könnt Ihr aktiv an allen wichtigen Beschlüssen Eure Fakultät betreffend mitentscheiden und tragt damit genau so viel Stimmrecht wie jede*r Professor*in und Mitarbeiter*in.
Senat
Dein Senat ist ein zentrales Gremium der Hochschule. Er ist verantwortlich für deren Entwicklung und somit für Deine generellen Lehrbedingungen. Professor*innen haben die Mehrheit, trotzdem müssen die Studis auch dort gehört werden! Hier können Studierende konkret an der gesamten Hochschulentwicklung mitwirken. Die drei studentischen Mitglieder im Senat werden von Studierenden aller Fakultäten gewählt.
Erweiterter Senat
Dein Erweiterter Senat ist ein zentrales Gremium der Hochschule. Er ist verantwortlich für die Wahl Deiner*s Rektors*in. Professor*innen haben dort die Mehrheit - umso wichtiger, dass auch hier studentische Beteiligung erfolgt. Der Erweiterte Senat tagt nur nach Bedarf und die drei studentischen Mitglieder werden auch hier von Studierenden aller Fakultäten gewählt.
MNZ-Rat
Dein MNZ-Rat ist ein Organ des Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Zentrums. Er ist zuständig für Angelegenheiten und Entscheidungen, die das MNZ betreffen. Entsprechend können die zwei Studierenden im MNZ-Rat Einfluss auf die Fakultätsübergreifende Lehre in Bereichen wie Mathematik, Physik und Chemie nehmen.
Wahltermine 2025
Hier die wichtigsten Termine im Überblick:
- 02. Dezember 2024: Veröffentlichung der Wahlausschreibung und aller Dokumente zur Wahl
- 02.-20. Dezember 2024: Einreichung der Wahlvorschläge
- bis 20. Dezember 2024: Beantragung der Briefwahl
- 06. Januar 2025: Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge
- 20.-22. Januar 2025: Wählen gehen!
- 22. Januar 2025: Stimmenauszählung und vorläufige Ergebnisse
- 29. Januar 2025: Endgültige Wahlergebnisse
Auf diesen Seiten findet Ihr ab dem 02. Dezember 2024 alle Dokumente, die Ihr zur Wahl benötigt. Dazu zählen die Wahlausschreibung mit allen Infos sowie die Wahlkandidat*innen und Abstimmungsräume.
Nutzt die Möglichkeit, an den Tagen Montag, Dienstag und Mittwoch (20., 21. und 22. Januar 2025) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr direkt im Wahlbüro zu wählen. Die Abstimmungsräume findet Ihr in der Downloadbox rechts (oder unten in der mobilen Ansicht). Für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen sorgen die Wahlvorstände und -helfer*innen der jeweiligen FachschaftsRäte.
Die Stimmenauszählung findet am Mittwoch, den 22. Januar 2025 um 17:00 Uhr statt. Die Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses erfolgt ebenfalls am Mittwoch, den 22. Januar 2025.
Wahlvorschläge
Um das passive Wahlrecht - also das Recht, sich selbst zur Wahl aufstellen zu lassen - wahrzunehmen, müsst Ihr Euch vorschlagen lassen.
Dazu findet Ihr ab dem 02. Dezember 2024 auf dieser Webseite die notwendigen Dokumente. Ihr könnt damit eine Person Eures Vertrauens zur Wahl in das jeweilige Gremium vorschlagen. Diese Person muss mit dem Vorschlag einverstanden sein. Daher müsst Ihr im Anschluss beide auf dem Wahlvorschlag unterzeichnen und diesen bis zum 20. Dezember 2024 im Büro der Wahlleitung (TR A 1.35 - StuRa-Büro) einreichen (bzw. per Post zusenden).
Ihr könnt die entsprechenden Vordrucke für Einzelwahlvorschläge nutzen, um Euren Wahlvorschlag analog bei uns einzureichen.
Noch einfacher könnt Ihr Euren Wahlvorschlag per Online-Formular einreichen.
Die*der Bewerber*in sollte für jede Wahl jeweils nur auf einem Wahlvorschlag genannt werden. Die*der Wahlberechtigte sollte jeweils nur einen Wahlvorschlag je Wahl abgeben.
Wahlkandidat*innen
Die eingereichten und von der Wahlleitung als gültig erklärten Wahlvorschläge findet Ihr hier.
Die Bekanntgabe der zugelassenen Wahlvorschläge erfolgt nach den zu wählenden Gremien - FachschaftsRäte, Fakultätsräte, Senat und Erweiterer Senat - getrennt und ist vor dem StuRa-Büro und auf unserer Webseite zu finden.
Mit dieser Bekanntgabe stehen somit die Wahlkandidat*innen für die studentischen Wahlen fest.
Wähler*innenverzeichnis
Die Ausübung des aktiven Wahlrechts - also das Recht, sich durch Stimmenabgabe an der Wahl zu beteiligen (zu wählen) - setzt die Eintragung in das Wähler*innenverzeichnis voraus.
In das Wähler*innenverzeichnis seid Ihr automatisch eingetragen, wenn Ihr Mitglied der Verfassten Studierendenschaft seid. Wenn Ihr Eure Eintragung überprüfen wollt, könnt Ihr ab dem 16. bis zum 20. Dezember 2024 Einsicht nehmen. Schreibt hierzu (von Eurer Stud.-Mailadresse!) eine E-Mail an wahlleitung (at) stura.htwk-leipzig.de und teilt uns Euren Namen, Studiengang und Euer Geburtsdatum mit. Ihr erhaltet anschließend eine Bestätigung über die (Nicht-)Eintragung von der Wahlleitung.
Briefwahl
Alle Wahlberechtigten haben neben der Wahl in Präsenz auch die Möglichkeit der Briefwahl. Bis zum 20. Dezember 2024 könnt Ihr den Antrag auf Briefwahl stellen, dann erhaltet Ihr die Unterlagen zur Briefwahl an die bei der Hochschule im QIS hinterlegte Wahlanschrift. Ist keine Wahlanschrift eingetragen, werden die Briefwahlunterlagen automatisch an die hinterlegte Heimatanschrift versandt. Bis zum 20. Dezember 2024 habt Ihr noch die Möglichkeit, Eure Wahlanschrift im QIS anzupassen.
Wahlleitung und Wahlvorstände der FachschaftsRäte
Wahlleitung der Verfassten Studierendenschaft
Wahlleitung: Ben Standfuß
Stellv. Wahlleitung: Juli Goewe
Mail: wahlleitung (at) stura.htwk-leipzig.de
Wahlvorstand - Bauwesen
Wahlvorstand: Lennart Schmidt
Stellv. Wahlvorstand: Leon Feddersen
Wahlvorstand - Informatik und Medien
Wahlvorstand: Leefke Kahle
Stellv. Wahlvorstand: Julian Schiebener
Wahlvorstand - Wirtschaftswissenschaft und Wirtschaftsingenieurwesen
Wahlvorstand: Wanda Wodraczek
Stellv. Wahlvorstand: Finn Runge
Wahlvorstand - Architektur und Sozialwissenschaften
Wahlvorstand: Anne Wuttke
Stellv. Wahlvorstand: Mina Raschiatore
Wahlvorstand - Digitale Transformation
Wahlvorstand: Robin König
Stellv. Wahlvorstand: nicht besetzt
Wahlvorstand - Ingenieurwissenschaften
Wahlvorstand: Yannick Flad
Stellv. Wahlvorstand: Tibor Bär